Fördermittel für Vereine (in Zeiten von Corona)
In der folgenden Übersicht haben wir Fördermöglichkeiten zusammengetragen, die zur Abfederung der finanziellen Folgen der Corona-Krise und zum Aufholen nach Corona für die Kinder- und Jugendarbeit in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen bzw. Hessen, aber auch überregional beantragt werden können.
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Solltet ihr Kenntnis von Fördermöglichkeiten haben, die hier nicht aufgeführt sind, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis.
Laufend aktualisierte Informationen zur Förderung gemeinnütziger Ziele veröffentlicht auch Torsten Schmotz im Fördermittel-Blog.
Fördermittel NRW
Eine Initiative für eingetragene Vereine
Ein Landesprogramm zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen.
Mit diesem Programm sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss unterstütz werden. Der Zuschus beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro. Bezuschusst werden öffentliche Veranstaltungen, die im Zeitraum 01.01.-30.06.2022 stattfinden.
Antragsfrist ist der 31.05.2022.
Die „Soforthilfe Sport“ können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erneut über das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen" online beantragen. Schriftliche Anträge sind nicht möglich.
Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine Mitgliedsorganisation (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Fördermittel Hessen
Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit
Vereine und Verbände bei denen aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass im ideellen Bereich oder im Bereich der Vermögensverwaltung vorliegt, können finanzielle Hilfe von bis zu 10.000 Euro pro Verein/Verband für das Jahr 2021 beantragen.
Für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium:
Vereine und Verbände im Bereich Familie (Kinder, Jugendliche, Senioren), Soziales, Integration und Asyl: Hessische Ministerium für Soziales und Integration, corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de
Der Hessische Jugendring dokumentiert auf seiner Homepage Fördermöglichkeiten und weiterführende Hinweise zum Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie.
Hilfen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Die Hessische Landesregierung hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt. Gewerbliche Unternehmen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen, sowie Selbstständige, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
- Finanzielle Soforthilfe
- Hilfen für freiberufliche Honorarkräfte (in den Verbänden). Auch freiberuflich tätige Einzelpersonen in euren Verbänden sind grundsätzlich zuschussberechtigt für das Soforthilfeprogramm (siehe „Finanzielle Soforthilfe“)
- Hilfen für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Überregionale Fördermittel
Fördermittel für CVJM: Freizeiten und Aktionstage
Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche im CVJM Gefördert werden Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in 2022: Ferienfreizeitmaßnahmen im In- und Ausland sowie Begegnungs- und Bewegungsangebote.
Die Fördermittel stammen aus dem Sonderprogramm „Corona-Aufholpaket“ des Kinder- und Jugendplan des Bundes, vergeben von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschland (aej).
Die Anträge und Verwendungsnachweise aus dem CVJM müssen über den CVJM Deutschland eingereicht werden (Im Druseltal 8, 34131 Kassel, aufholpaket-corona@cvjm.de).
Nicht gefördert werden Personalkostenanteile sowie Maßnahmen, für die bereits andere Mittel aus dem Corona-Aufholpaket (z.B. aus Landesmitteln) beantragt und eingesetzt werden.
Die Förderhöhen sind:
Ferien- und Wochenendfreizeiten
· 5,- € pro Tag und Teilnehmende
· Fahrtkostenzuschuss von max. 20,- € pro Teilnehmende
· Honorare von max. 305,- € pro Tag/Person
· Höchstförderung pro Maßnahme = 3.000,- €
Kleinaktivitäten / Tagesveranstaltungen (jeweils mit 10% Eigenbeteiligung)
· ganzer Tag bzw. mehr als vier Stunden (1.000,- €)
· halber Tag bzw. bis zu vier Stunden (500,- €)
Bevor ihr für die einzelnen Maßnahmen Anträge stellt, bittet der CVJM Deutschland um eine erste Maßnahmenanmeldung: Einzureichen ist zunächst eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen in der entsprechenden Tabelle. Für die Kleinaktivitäten wird ein fester Anteil der Gesamtmittel nach dem jeweiligen Eingang der Maßnahmenanmeldung vergeben. Bei der Anmeldung von Ferien- und Wochenendfreizeiten wird bei mehr als einer Anmeldung / Ortsverein um eine Priorisierung gebeten, nach welcher die Mittel vergeben werden sollen.
Bitte sendet die Maßnahmenanmeldung bis spätestens zum 07.02.2022 per E-Mail an aufholpaket-corona@cvjm.de
Das Formular für die Maßnahmenanmeldung sowie weitere Informationen zum Förderprogramm vom CVJM-Deutschland erhaltet ihr bei Miriam Börsting: m.boersting@cvjm-westbund.de
dsj: Aktionstage Bewegung für Kinder und Jugendliche
Die Deutsche Sportjugend (dsj) startet zwischen Oktober 2021 und September 2022 eine Kampagne zur (Wieder-)Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für Bewegung und Sport nach Corona. Die Kampagne beinhaltet drei nationale Aktionstage im Oktober 2021 sowie im Mai und September 2022. Vereine können für ihre Beteiligung an den Aktionstagen Fördermittel beantragen und Aktionspakete bestellen. Sie können rund um die drei Aktionstage eigene Veranstaltungen zum Beispiel in Form von Familiensportfesten, Tage der offenen Tür, Sportaktion im Quartier oder Projekttagen durchführen. Für die Aktionstage gibt es Fördermittel in Höhe von 200 bis 1.000 EUR.
Förderanträge für Aktionstage im Oktober 2021 können aktuell gestellt werden. Ab Januar 2022 sind Anträge für die Aktionstage im Mai und September möglich.
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Über die Überbrückungshilfe III können Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro unterstützt werden. Auch gemeinnützige und kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen können Fixkostenzuschüsse erhalten. Bedingung ist, dass zwischen November 2020 und Juni 2021 Corona-bedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnet wurden. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro. Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten zusätzlich zur regulären Förderung einen Eigenkapitalzuschuss. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Mit der Initiative #WeKickCorona wollen Profi-Fußballer denen helfen, die anderen helfen, und so einen Beitrag dazu leisten, dass unsere Gesellschaft auch nach der Krise so vielfältig und stark ist, wie vorher.
Das DKHW gibt Fördermittel zur Hilfe für Kinder- und Jugendarbeit in der Corona-Krise
Die European Youth Foundation hat ein Corona-bezogenes Förderprogramm ins Leben gerufen. Es richtet sich an lokale, regionale oder nationale Jugendorganisationen, die Probleme bearbeiten wollen, die im Kontext der Corona-Pandemie aufkommen. Eingereichte Projekte sollten dabei solidarisch ausgerichtet sein und sich mit einem der folgenden Themen beschäftigen:
- Erreichung und Unterstützung potenziell benachteiligter Menschen (z. B. Wohnungslose, Flüchtlinge, Asylsuchende, Menschen mit Behinderung, Menschen in Isolation oder Menschen in abgelegenen Regionen)
- Unterstützung des Gesundheits-, Sozial, oder Bildungssystems
- Menschenrechtsbildung im Angesicht von Corona
Förderung Investitionskosten "Internet für alle"
Honorar- und Sachkosten für "Internet für alle"
Bildungsangebote für Nutzer*innen und gegebenenfalls auch Mitarbeiter*innen in den Bereichen Medienkompetenz, Bedienung und Handhabung der Technik sowie Information über die Möglichkeiten und Risiken der Internetnutzung.