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Die Mustersatzung ist mit den zusändigen Behörden abgestimmt

Detailarbeit

Viele Gespräche und viel Nachdenken waren nötig, um die Mustersatzung des CVJM-Westbund mit allen zuständigen Finanzverwaltungen im Westbund-Gebiet abzustimmen. Gemeinsam mit unserem Steuerberater konnten wir erreichen, dass die Mustersatzung unter Federführung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen mit den Finanzministerien der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und des Saarlands abgestimmt werden konnte.

 

Alle Finanzämter in NRW wurden wie folgt informiert:

Verwendet ein dem CVJM-Westbund e. V. angeschlossener Verein die hier hinterlegte Mustersatzung, entspricht diese den formellen Anforderungen der §§ 51–68 AO.

 

Auch in den anderen genannten Bundesländern kann auf diese Vereinbarung verwiesen werden (Stichwort: „Formelle Satzungsmäßigkeit für Vereine, die dem CVJM-Westbund e. V. angeschlossen sind“).


Die Mustersatzung gibt es ab sofort als Download auf unserer Homepage:

 

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