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Unvereinbarkeit mit Extremismus

1. Der Beschluss

Engagement im CVJM-Westbund e. V. und Extremismus sind unvereinbar

Beschluss des Gesamtvorstands des CVJM-Westbund e. V., September 2026 – einstimmig gefasst auf Antrag des Fachausschusses Jugendpolitik

Präambel

Für uns im CVJM Westbund e. V. gilt: Jeder Mensch ist ein Ebenbild Gottes. Seine Würde ist unantastbar. Unser Auftrag ist es entsprechend der Pariser Basis, jungen Menschen Gottes Liebe nahe zu bringen und Gemeinschaft zu fördern. Wir stehen fest zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Extremistische Ideologien werten Menschen ab. Sie diskriminieren aufgrund von Herkunft, Religion, Identität oder Überzeugung. Das widerspricht dem Evangelium und unserem christlichen Menschenbild fundamental.

1. Ablehnung von

Extremismus

Der CVJM-Westbund e. V. distanziert sich klar von jeder Form des Extremismus.

2. Unvereinbarkeit mit extremistischen Positionen

Die ehren-, neben- oder hauptamtliche Mitarbeit auf Ebene des CVJM-Westbund e. V. ist nicht mit der Mitgliedschaft oder aktiven Mitarbeit in extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppen, Organisationen, Vereinigungen und Parteien vereinbar. Dazu nehmen wir die Einstufung des Verfassungsschutzes als Verdachtsfall, gesichert extremistisch oder als verfassungsfeindlich als Ausgangspunkt.

3. Haltung gegen Menschenfeindlichkeit

Wer rassistische, antisemitische, völkisch-nationalistische oder andere menschenverachtende Positionen vertritt, handelt gegen die Werte des CVJM-Westbund e. V. Solche Haltungen haben in unseren Gremien, Veranstaltungen und Freizeitmaßnahmen keinen Platz.

Wir leben Demokratie, Vielfalt und Respekt. Wir fördern die politische Bildung. Unsere Mitarbeitenden sollen sprachfähig sein, um entschlossen gegen Hass und Ausgrenzung einzutreten.

4. Konsequenzen

 

Bei Bekanntwerden von Mitgliedschaft oder aktiver Mitarbeit von in Punkt 2 genannten Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen behalten wir uns vor, entsprechende Maßnahmen durch Beschluss des Vorstands zu veranlassen. Dies kann bis zum Ausschluss von der Mitarbeit oder dem Entzug der Beauftragung für ehren-, neben- oder hauptamtliche Tätigkeiten führen.

2. Der WEg zum Beschluss

Wie der Beschluss entstanden ist:

Welche Haltung gegenüber Extremismus haben wir als CVJM-Westbund e.V. ? Diese Frage wurde bei uns in den vergangenen Jahren auf vielen Ebenen gestellt: in Gremien und Mitarbeitendenkreisen, im Ehrenamt, in den Dienstbesprechungen der Hauptamtlichen, auf Freizeiten, Seminaren und an vielen anderen Orten. Der Fachausschuss Jugendpolitik hat diese Diskussionen aufgegriffen und einen Antrag an den Gesamtvorstand entwickelt.

Info: Was sind Fachausschüsse?
Die Fachausschüsse sind beratende Gremien, die der Gesamtvorstand des CVJM-Westbund einsetzt. Sie arbeiten als „Seismografen“ des Westbunds: Über alle Arbeitsbereiche hinweg nehmen sie Themen und Entwicklungen aus der CVJM-Arbeit wahr und können sie per Antrag in den Gesamtvorstand einbringen. Der Gesamtvorstand berät den Antrag und entscheidet darüber.

Die Stationen auf dem Weg zum Beschluss

[1.] März 2026
Auseinandersetzung im Fachausschuss – Der Fachausschuss Jugendpolitik befasst sich intensiv mit dem Thema Unvereinbarkeit. Er sichtet, welche Regelungen und Positionierungen es in anderen Landesverbänden und Jugendorganisationen bereits gibt. Auf dieser Grundlage erarbeitet er einen Antrag samt Begründung und entwickelt ihn in mehreren Runden weiter.

[2.] Mai 2026 – Erste Beratung im Gesamtvorstand –Daniel Wiechert-Behm, Vorsitzender des Fachausschusses Jugendpolitik, stellt den Antrag im Gesamtvorstand vor. Der Gesamtvorstand berät darüber und gibt den Antrag zur Weiterentwicklung an den Fachausschuss zurück.

[3.] Sommer 2026

Breite Meinungsbildung – Im Fachausschuss, gemeinsam mit dem Vorstand des CVJM-Westbund und im Kreis der Hauptamtlichen werden unterschiedliche Perspektiven eingebracht und diskutiert. Auch einzelne Mitglieder des Gesamtvorstands suchen in Vorbereitung auf die Septembersitzung das Gespräch mit dem Fachausschuss. Auf dieser breiten Grundlage schärft der Fachausschuss den Antrag nach.

[4.] September 2026

Einstimmiger Beschluss – Daniel Wiechert-Behm bringt den nachgeschärften Antrag erneut in den Gesamtvorstand ein. Nach einer rund zweistündigen Beratung fasst der Gesamtvorstand den Beschluss einstimmig.

Der Beschluss ist damit das Ergebnis einer breiten Meinungsbildung auf unterschiedlichen Ebenen des CVJM-Westbund – getragen von Ehren- und Hauptamt gleichermaßen.

3. Erläuterung zum Beschluss und HÄUFIG gestellte Fragen (FAQ)

Was der Beschluss bedeutet – und warum wir ihn gefasst haben

Mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss zieht der CVJM Westbund eine klare Linie. Sie ergibt sich aus unserem Glauben, aus unserer Verantwortung als Jugendverband und aus dem Anspruch, glaubwürdig zu handeln. Der Beschluss schafft Klarheit und macht unsere Leitenden und Verantwortlichen handlungsfähig.

Klarheit und Glaubwürdigkeit – nach innen und außen

Auch der CVJM-Gesamtverband hat deutlich gemacht, dass christliche Nächstenliebe und extremistische oder verfassungsfeindliche Haltungen nicht zusammenpassen (siehe die Positionierung des CVJM zu politischem Populismus und Extremismus: www.cvjm.de/populismus).

Für unsere Glaubwürdigkeit ist es wichtig, hier eine klare Grenze zu ziehen. Wer im CVJM Westbund Verantwortung übernimmt oder den CVJM nach außen vertritt, muss hinter unseren Werten stehen. Eine Mitgliedschaft oder aktive Mitarbeit in Gruppen, Organisationen, Vereinigungen oder Parteien, die der Verfassungsschutz als Verdachtsfall, als gesichert extremistisch oder als verfassungsfeindlich einstuft, widerspricht unserem Auftrag und beschädigt das Ansehen des CVJM.

Richtet sich der Beschluss gegen eine bestimmte Partei?

Nein. Der Beschluss nennt keine einzelne Partei oder Organisation. Er richtet sich gegen jede Form des Extremismus – unabhängig davon, aus welcher politischen oder weltanschaulichen Richtung er kommt.

Dürfen im CVJM noch unterschiedliche politische Meinungen vertreten werden?

Ja, unbedingt. Demokratie lebt von Vielfalt und vom respektvollen Streit um den richtigen Weg. Die Grenze ist dort erreicht, wo Menschen abgewertet werden – etwa durch rassistische, antisemitische, völkisch-nationalistische oder andere menschenverachtende Positionen.

Unser Fundament: das christliche Menschenbild

Grundlage unserer Arbeit ist die Pariser Basis, das gemeinsame Bekenntnis der CVJM weltweit. Sie beschreibt unseren Auftrag, junge Menschen mit Jesus Christus in Berührung zu bringen. Zentral ist dabei das christliche Menschenbild: Jeder Mensch ist von Gott geschaffen und geliebt. Daraus folgt eine Würde, die allen Menschen gleichermaßen zukommt – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Überzeugung.

Extremistische Ideologien, die ganze Menschengruppen abwerten oder ausgrenzen, stehen dazu in direktem Widerspruch. Wer das Evangelium weitergibt, kann nicht zugleich Ideologien vertreten, die Hass und Spaltung säen.

Handlungsfähig vor Ort – zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Der Beschluss richtet sich nicht gegen Menschen, sondern schützt unsere Werte – und vor allem die Kinder und Jugendlichen, die uns anvertraut sind. Wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen und sie ganz bewusst vor extremen Ansichten schützen, falls solche von haupt-, ehren- oder nebenamtlich Tätigen verbreitet werden.

Deshalb gibt der Beschluss Leitenden und Verantwortlichen eine klare Grundlage: Kommt es etwa auf einer Sommerfreizeit, einem Camp oder einem Seminar zu entsprechenden Situationen, können sie direkt Kontakt mit dem Vorstand aufnehmen und bleiben handlungsfähig. Gleichzeitig stärken wir unsere Mitarbeitenden, damit sie sicher und sprachfähig gegen Menschenfeindlichkeit auftreten können.

Warum orientiert sich der Beschluss an der Einstufung des Verfassungsschutzes?

Weil wir einen nachvollziehbaren Maßstab brauchen, der nicht von uns selbst gesetzt wird. Der Verfassungsschutz ist eine staatliche Behörde, die an Recht und Gesetz gebunden ist; ihre Einstufungen können gerichtlich überprüft werden. So vermeiden wir eine vermeintlich willkürliche Auswahl einzelner Organisationen, Vereine oder Parteien durch den CVJM Westbund.

Unsere Verantwortung als Jugendverband

Der CVJM ist Teil der Zivilgesellschaft und einer der großen Jugendverbände in Deutschland. Wir begleiten junge Menschen auf ihrem Weg zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten – dazu gehört auch, demokratische Werte zu leben und zu fördern.

Wie in den jugendpolitischen Leitlinien des CVJM Deutschland (CVJM für Vielfalt, Würde und Gerechtigkeit) festgehalten, setzen wir uns für eine offene und vielfältige Gesellschaft ein. Unsere Veranstaltungen, Programme und Gremien dürfen nicht für antidemokratische Zwecke genutzt werden. Wir wollen junge Menschen vor Radikalisierung schützen und ihnen einen Safer Space bieten: einen Raum, der so weit wie möglich frei von Diskriminierung ist.

Für wen gilt der Beschluss?

Der Beschluss gilt ausdrücklich für den CVJM-Westbund e.V.: für den Gesamtvorstand und den Vorstand sowie für alle, die bei Veranstaltungen des CVJM-Westbund e.V. ehren-, neben- oder hauptamtlich mitarbeiten – etwa bei Sommerfreizeiten, Camps und Seminaren, die der CVJM-Westbund e.V. selbst durchführt. Auf die Arbeit in den Ortsvereinen und Kreisverbänden hat der Beschluss keinen direkten Einfluss. Sie sind eigenständige Vereine und entscheiden selbst über ihre Regelungen.

Was bedeuten „Verdachtsfall“, „gesichert extremistisch“ und „verfassungsfeindlich“?

Das sind Einstufungen der Verfassungsschutzbehörden. Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Als gesichert extremistisch gilt eine Bestrebung, wenn sich diese Anhaltspunkte so verdichtet haben, dass die Behörde sie als erwiesen ansieht. Verfassungsfeindlich sind Bestrebungen, die sich gegen die Grundprinzipien unserer Verfassung richten. Der Beschluss nimmt diese Einstufungen als Ausgangspunkt – als klare Orientierung, ohne den Blick auf den Einzelfall zu ersetzen. Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern – Extremismus

TAKE HOME MESSAGE

Der Beschluss als Vorlage

Der Beschluss gilt für den CVJM-Westbund e.V. – er kann in Kreisverbänden, Ortsvereinen und anderen Landesverbänden als Vorlage genutzt werden. Wer einen eigenen Beschluss auf den Weg bringen möchte, kann sich unter anderem an Daniel Wiechert-Behm, Jendrik Peters und Kerstin Möller wenden.

KONTAKT

Daniel Wiechert-Behm

Vorsitzender Fachausschuss Jugendpolitik; Gesamtvorstandsmitglied – gewählt bis 2029

d.behm@cvjm-westbund.de

Jendrik Peters

Bundessekretär für Bildung und Außenvertretungen

0201 33 08 65 67

0176 32 91 45 61

j.peters@cvjm-westbund.de

Kerstin Möller

Bundessekretärin für Bildung, Begleitung und Beratung in Südhessen – Ansprechpartnerin für (Verdachts-) Fälle von sexualisierter Gewalt

02772 6 46 11 69

0160 90 58 72 27

k.moeller@cvjm-westbund.de

Kontakt zum Vorstand
Etwa bei konkreten Situationen auf Freizeiten, Camps oder Seminaren